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Unterweisungen für Beschäftigte der FKS-Gruppe zu den Themen Arbeitsschutz, Brandschutz, Datenschutz, betriebliche Altersvorsorge sowie Fahrzeug-Unterweisung. Seit 2023 ist auch IT-Security durchzuführen! Die Unterweisung Cyber-Security ist aktuell nur für Personen mit einer FKS-IT.de Mailadresse bis 31.07. durchzuführen.

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.

Beschäftige müssen unterwiesen werden, damit ihnen sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten in Fleisch und Blut übergehen. Hierbei handelt es sich um eine Unterweisungspflicht: Gesetze und Vorschriften verlangen vom Unternehmer, Beschäftigte vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen. Eine regelmäßige Unterweisung zum Themenbereich Datenschutz ist ebenfalls vorgeschrieben.

In diesem Jahr ist die Frist für die Durchführung der Unterweisungen bis 30.04.2024. Für die Beschäftigten bei Ing. Fritz Schroeder ist es bis 29.02.2024 zu erledigen. Ausgenommen davon sind Personen, die die Unterweisungen bei FKS zum ersten Mal durchführen. Diese sind verpflichtet, sie in der ersten Woche durchzuführen. Die Unterweisung Cyber-Security ist aktuell nur für Personen mit einer FKS-IT.de Mailadresse bis 31.07. durchzuführen.

Und: es müssen alle Quizfragen richtig beantwortet werden.

Die Datenschutz-Unterweisung muss von allen neuen FKS-Beschäftigten innerhalb der ersten Woche durchgeführt werden, danach bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres.

Die Fahrzeug-Unterweisung muss von jeder Person, die einen Firmenwagen nutzen möchte bitte bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres durchgeführt worden sein. Wer ein Poolfahrzeug nutzen möchte, muss es vor der nächsten Nutzung durchgeführt haben.

Neu für alle ist die IT-Security als eigene Unterweisung. Diese muss von allen neuen FKS-Beschäftigten innerhalb der ersten Woche durchgeführt werden, danach bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres

Die Informationen zur betriebliche Altersvorsorge müssen von allen Beschäftigten bitte einmal gelesen worden sein!

Die Arbeitsschutz-Unterweisung muss von allen Beschäftigten bitte bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres durchgeführt worden sein – achten Sie hier bitte auf die Firmenzugehörigkeit!

Die Brandschutz-Unterweisung muss von allen Beschäftigten bitte bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres durchgeführt worden sein – achten Sie hier bitte auf die Firmenzugehörigkeit!

Die Unterweisung Cyber-Security ist aktuell nur für Personen mit einer FKS-IT.de Mailadresse bis 31.07. durchzuführen.

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